Namensaktie

Die Namensaktie bezieht auf die Identifikation des Eigentümers einer Aktie. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Namens- und Inhaberaktien. Es liegt kein Unterschied im Stimmrecht beider Aktienformen vor. Namensaktien werden genutzt, damit das emittierende Unternehmen präzise über seine Inhaberstruktur informiert ist. Aktionär:innen werden mit Name, Geburtstag und Adresse im Aktienregister geführt. Die Aktionärsrecht werden zudem erst mit dieser Eintragung wirksam und häufig fallen dabei zusätzliche Kosten beim Kauf an.

Nennwert

Der Nennwert einer Aktie ist der Betrag am Grundkapital den eine Aktie verbrieft. Laut deutschem Gesetz beträgt der Nennwert einer Aktie mindestens einen Euro. Auch wenn eine Aktie zu mehr als einem Euro an die Börse kommt, bedeutet dies nicht, dass der Nennbetrag in höhe des Ausgabebetrags der Aktie liegt. So wird strikt zwischen Nenn- und Kurswert unterschieden. Der Kurswert kann sich ständig ändern wohingegen der Nennwert gleich bleibend ist.